Rechtsanwalt W. Wahle

Wiescher Weg 100 - 45472 Mülheim

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Beratung rund ums Kfz


KFZ - Unfall - Schadensersatzansprüche


  • Korrespondenz mit gegnerischer Versicherung

  • Berechnung - Bezifferung von Schadensersatzansprüchen

  • Schadenshöhe bei Eigenreparatur - pauschalierte Schadensregulierung

  • Mietwagen - Nutzungsausfall - Verdienstausfall - Umsatzsteuer

  • Schmerzensgeld bei Verletzungen - Verdienstausfall - Haushaltshilfe

  • Abrechnung auf Restwert - Totalschadensbasis - 130 % Grenze

  • Beweissicherung - Unfallrekonstruktion - Sachverständigengutachten

  • KFZ-Versicherungen zahlen bei Regulierung auch die Anwaltskosten

  • Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherungen


Neuwagen oder Gebrauchtwagenkauf


  • Mängelansprüche - Unfallwagen - Arglistige Täuschung

  • Beweissicherung - Anspruchstellung bei Verkäufer

  • Anfechtung des Kaufvertrages - Minderung - Schadensersatz

  • Anrechnung von Kilometerpauschalen bei Rückabwicklung

  • Unfall - Berechnung von Schadensersatzansprüchen

  • Zu hoher Benzinverbrauch bei Neuwagen

  • Rückabwicklung - Anfechtung des Kaufvertrages

  • Rechtliche Bewertung von Mängeln bei Neu- und Gebrauchtwagen

  • Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Mängeln eines gekauften

  • Kfz die Kosten der Beweissicherung oder des Folgeprozesses !


Rufen Sie mich bei einem Unfall unverbindlich an!


Ich sage Ihnen, wie Sie vorgehen müssen.

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